Lizenzvertrag Dies ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen, dem Endnutzer des Computerprogramms, und der Gesellschaft GRISOFT, s.r.o. (im Weiteren nur "GRISOFT" oder "Gesellschaft GRISOFT"). Bitte aufmerksam durchlesen! Sofern sie den Bedingungen dieses Vertrages nicht zustimmen, stellen Sie die Verwendung dieses Programms sofort ein! Sie haben binnen 60 Tagen nach Kauf der jeweiligen Programmversion Anspruch auf Rückzahlung der Lizenzgebühr, und zwar unter Voraussetzung der Rückgabe aller physischen Bestandteile des Produktpakets und Vernichtung aller bisher angeschafften Kopien der betreffenden Programmversion, ggf. Löschen des bereits installierten Programms. 1. Gewährung der Lizenz. Mit diesem Lizenzvertrag erteilt Ihnen die Gesellschaft GRISOFT das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung einer Kopie des Computerprogramms der Gesellschaft GRISOFT während der gesamten Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz unter Einhaltung der in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Lizenz ist abhängig von der Höhe der von Ihnen bezahlten Lizenzgebühr gemäß der geltenden Preisliste der Gesellschaft GRISOFT. Das Programm kann eine implementierte Eigenschaft aufweisen, die seine Nutzung bei Ablauf der gültigen Lizenz unmöglich macht. 2. Urheberrechte. Das Gegenstand dieses Lizenzvertrages bildende Computerprogramm ist und bleibt Eigentum der Gesellschaft GRISOFT. Das Computerprogramm ist Gegenstand des Urheberrechts und unterliegt als solches seinem vollständigen Schutz. 3. Nutzungsbeschränkungen. Sie dürfen das Programm nicht in einer Weise verwenden, durch welche die Urheberrechte des Herstellers in irgendeiner Form gefährdet oder verletzt werden. Verboten ist vor allem die Anfertigung von Kopien des Programms (mit Ausnahme von Reservekopien), darüber hinaus dürfen Sie das Programm nicht reproduzieren, ändern, modifizieren, dekompilieren, aus dem Rechnercode übertragen, im Nachhinein analysieren oder von ihm durch Bearbeitung abgeleitete Werke anfertigen. Alle nicht ausdrücklich erteilten Rechte sind vorbehalten. Sämtliche Programmkopien, deren Anfertigung genehmigt ist, müssen ausgehend von diesem Vertrag das gesamte Copyright und weitere Mitteilungen enthalten, die bei der Originalkopie des Programms aufgeführt sind. 4. Einschränkung der Übertragbarkeit. Diese Lizenz wird Ihnen persönlich erteilt und ermöglicht es Ihnen daher nicht, eine Kopie des Programms weiterzuverkaufen, zu verleihen, abzutreten, zu vermieten oder in anderer Form auf eine andere Person zu übertragen. Eine Übertragung im Widerspruch zu dieser Bestimmung ist ungültig und begründet die Beendigung der Gültigkeit Ihrer Lizenz ohne Anspruch auf Ersatz der bezahlten Lizenzgebühr. 5. Multilizenz-Installation. Mit dem Kauf einer Installation des Programms erwerben Sie das Recht zur Verwendung des Programms auf nur einem Computer. Im Falle des Kaufs einer Multilizenz-Installation ist die Anzahl der Installationen schließlich vom Typ der Multilizenz abhängig. 6. Eingeschränkte Garantie. GRISOFT garantiert, dass das Programm binnen 60 Tagen nach Kauf der betreffenden Programmversion in den wesentlichen Zügen der Benutzerdokumentation entspricht. GRISOFT garantiert nicht, dass das Programm ohne Unterbrechung funktioniert, sämtliche Viren abfängt oder fehlerfrei ist. Die oben genannte Garantie ist die einzige gegebene anstelle aller anderen Garantien, ausdrücklicher oder implizierter, einschließlich implizierter Garantien der Handelsfähigkeit und Eignung für bestimmte Zwecke. Im Falle einer innerhalb der genannten 60-tätigen Reklamationsfrist geltend gemachten Reklamation ist GRISOFT verpflichtet, das Produkt nach eigenem Ermessen umzutauschen oder Ihnen die bezahlte Lizenzgebühr zurückzuzahlen. 7. Geld-zurück-Garantie ohne Angabe von Gründen. Falls das Programm nicht den von Ihnen gestellten Anforderungen gerecht wird oder Ihnen aus einem anderen Grund nicht zusagt, haben sie die Möglichkeit, es ohne Angabe von Gründen binnen 60 Tagen nach Kauf an GRISOFT zurückzugeben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückzahlung der bezahlten Lizenzgebühr, und zwar unter der Bedingung der Vernichtung aller auf Festplatte gespeicherten oder anderweitig archivierten Kopien dieses Programms, Löschen des Programms und Rückgabe des Originalpakets. Bei Stornierung der Lizenz aus irgendeinem Grund kann es im Falle seiner weiteren Nutzung zur automatischen Blockierung des Programms kommen. 8. Haftungsbeschränkung. Weder GRISOFT noch seine Vertragshändler haften für irgendwelche nachfolgende, zufällige oder besondere Schäden, einschließlich Gewinneinbuße, Ausfälle in der Unternehmenstätigkeit oder Datenverlust infolge der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung dieses Programms, und zwar auch dann nicht, wenn sie von der Möglichkeit des Eintritts dieser Schäden informiert wären. Die Haftung für einen möglichen Schaden durch Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung dieses Programms ist mit Ihrem auf diesem Vertrag beruhenden Einverständnis durch das Handelsgesetzbuch der Tschechischen Republik geregelt. Für den Fall des Eintritts eines Schadens, für den GRISOFT oder sein Vertragshändler haften, der zu seinem Ersatz verpflichtet wäre, sowie für den Fall, dass die Rechtssprechung eines Staates den Vorabausschluss oder die Einschränkung von Schadenersatz nicht zulässt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der von Ihnen bezahlten Lizenzgebühr für das Produkt vereinbart, auf dessen Grundlage der Schaden eintrat. Diese Vertragsstrafe beinhaltet bereits den pauschalen Ersatz des eingetretenen Schadens. Das gelieferte Programm ist nicht zum Einsatz in hoch riskanten Applikationen bestimmt, vor allem nicht dort, wo das Versagen des Programms direkt Leben gefährden oder umfangreiche materielle Schäden verursachen könnte. Es handelt sich beispielsweise um den operativen Teil von Kernkraftwerken, Waffensysteme, Anlagen zur direkten Unterstützung lebenswichtiger Funktion von Personen u.ä. 9. Haftung für die Aktualisierung des Programms. Zum Erhalt der korrekten Funktion des Programms gibt der Hersteller Aktualisierungen des Programms heraus, die auf den Internet-Seiten von GRISOFT verfügbar sind. Diese Aktualisierungen verbessern die Eigenschaften des Programms, räumen eventuelle Fehler aus oder überholen die aktuelle Virendatenbank. Der Benutzer ist für die funktionsgerechte Einstellung des Prozesses der Aktualisierung des Programms zur Erhaltung der höchstmöglichen Zuverlässigkeit seiner Funktionen verantwortlich. 10. Schiedsrecht, Schiedsklausel. Dieser Vertrag richtet sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit ihm entstehen könnten, werden unter Ausschluss der Zuständigkeit der allgemeinen Gerichte mit definitiver Gültigkeit im Schiedsverfahren beim Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik in Prag gemäß seiner Ordnung von drei nach dieser Ordnung eingesetzten Richtern entschieden. Die Parteien verpflichten sich zur Erfüllung aller ihnen im Schiedsspruch auferlegten Pflichten innerhalb der darin genannten Fristen.